Schwangerschaftskonflikt

Bei einer ungeplanten und ungewollten Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. In frühen Schwangerschaftswochen kann die Schwangerschaft nicht nur operativ, sondern auch medikamentös abgebrochen werden.

Wir empfehlen Ihnen hierzu die Informationen, die die BZgA und pro familia auch online zur Verfügung stellen.

Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch

Der Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nach den Paragrafen 218 und 219 StGB geregelt.

Vor einem jeden Abbruch, spätestens jedoch 3 Tage vorher, muss eine Beratung von einer dafür zugelassenen Beratungsstelle durchgeführt werden, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Gründe für den Abbruch noch einmal zu überdenken.

Wir kooperieren hierbei, besonders wenn dem Schwangerschaftskonflikt eine komplexere Problematik zu Grunde liegt, eng mit verschiedenen Beratungsstellen. Für die Schwangerschaftskonfliktberatung sind zum Beispiel pro familia Berlin, die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung der Bezirksämter oder das Familienplanungszentrum Balance zugelassen > Hilfe und Netzwerk.

Es ist bei einem entsprechendem persönlichen Bedarf möglich, mehrfach Gespräche zur Klärung der Situation in Anspruch zu nehmen. Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch können Sie bei offenen Fragen mit uns oder den Beratungsstellen Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen > Hilfe und Netzwerk.