Krebsfrüherkennung

 

1971 wurden Krebsfüherkennungsuntersuchungen in Deutschland bundesweit eingeführt und sind Bestandteil des Leistungsspektrums der Krankenkassen.

Der Gesetzgeber trug damit der Tatsache Rechnung, dass bösartige Gewebsveränderungen nur bei rechtzeitigem Erkennen heilbar sind; bei bestimmten Krebsarten können durch eine sorgfältig durchgeführte Untersuchung der Übergang von einer Krebsvorstufe in den endgültigen Krebs verhindert werden.

Ab Januar 2020 ist das neue organisierte Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs gestartet. Bei auffälligen Befunden sieht das Programm neue Abläufe und Zusatzuntersuchungen zur Abklärung vor, die wir komplett für Sie durchführen können   (z.B. Abklärungskolposkopie).

Folgende Untersuchungen können Sie zu Lasten ihrer Krankenkasse einmal jährlich in Anspruch nehmen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr jährliche gynäkologische Untersuchung mit einem Zellabstrich vom Muttermund
  • Ab 35. Lebensjahr jährliche gynäkologische Untersuchung plus alle 3 Jahre ein Kombinationstest, bei dem ein Abstrich auf HPV Viren (Gebärmutterhalskrebsviren, die beim Geschlechtsverkehr übertragen werden und Zellveränderungen untersucht wird). Bei 5% aller Frauen persistiert dieses Virus, 80% davon entwickeln in den nächsten 2 Jahren einen Antikörper, in den wenigsten Fällen entwickelt sich eine Erkrankung
  • Kontrolle der Haut auf  auffällige Pigmentveränderungen
  • Abtasten der Brust
    Wichtig zu wissen: Gesundheitscheckup ab dem 35. Lebensjahr beim Hausarzt enthält Folgendes: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/checkup.html

Ab dem 50. Lebensjahr kommen hinzu:

  • immunologischer Stuhltest zur Darmkrebsvorsorge (FOB)
  • Seit Anfang 2006 alle 2 Jahre Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographiescreening) www.zsmammo-bb.de
  • Ab dem 55. Lebensjahr kann alle 10 Jahre vorsorglich eine Darmspiegelung (Coloskopie) durchgeführt werden

Als IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) von Ihnen jederzeit wählbar:

  • Brustultraschall als Diagnostik zur gezielten Brustkrebsvorsorge
  • vaginaler Ultraschall zur genauen Beurteilung  der Eierstöcke und Gebärmutter im Unterbauch
    Diese Untersuchungen sind unseres Erachtens sinnvolle Ergänzungen des Vorsorgespektrums. Sie werden aber, wenn sie als Vorsorgeuntersuchungen, d.h. wenn sie nicht zur Abklärung eines Befundes vorgenommen werden, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordung für Ärzte) als sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) privat bezahlt werden.