Schwangerschaftskonfliktberatung
Bei einer ungeplanten und ungewollten Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.

Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch

Der Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nach den Paragrafen 218 und 219 StGB geregelt.

Vor einem jeden Abbruch, spätestens jedoch 3 Tage vorher, muss eine Beratung von einer dafür zugelassenen Beratungsstelle durchgeführt werden, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Gründe für den Abbruch noch einmal zu überdenken.

Die Ärztinnen unserer Praxis sind für diese Beratung zugelassen.
Sie unterziehen sich regelmäßig einer Supervision.

Sollte sich im Verlauf des Beratungsgespräches ergeben, dass dem Schwangerschaftskonflikt eine komplexere Problematik zu Grunde liegt, geben wir Ihnen die Möglichkeit zu weiteren Gesprächen oder verweisen Sie an spezialisierte Konfliktberatungsstellen, wie zum Beispiel den sozialmedizinischen Diensten oder pro familia Berlin, mit denen wir regelmäßig kooperieren.