| Krebsvorsorge |
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1971 wurden Krebsfüherkennungsuntersuchungen in Deutschland bundesweit eingeführt und sind Bestandteil des Leistungsspektrums der Krankenkassen.
Der Gesetzgeber trug damit der Tatsache Rechnung, dass bösartige Gewebsveränderungen nur bei rechtzeitigem Erkennen heilbar sind; bei bestimmten Krebsarten können durch eine sorgfältig durchgeführte Untersuchung der Übergang von einer Krebsvorstufe in den endgültigen Krebs verhindert werden. Folgende Untersuchungen können Sie zu Lasten ihrer Krankenkasse einmal jährlich in Anspruch nehmen:
Ab dem 50.Lebensjahr kommen hinzu:
Neben der üblichen und von der Krankenkasse bezahlten Krebsvorsorge:
Diese Untersuchungen sind unseres Erachtens sinnvolle Ergänzungen des Vorsorgespektrums. Sie werden aber, wenn sie als Vorsorgeuntersuchungen, d.h. wenn sie nicht zur Abklärung eines Befundes vorgenommen werden, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordung für Ärzte) als sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) privat bezahlt werden. |
